Richtlinien zur Vergabe des GÜNTER ROHRBACH FILMPREISES 2025

1. Der Preis

In Würdigung der Verdienste des aus Neunkirchen stammenden Film- und Fernsehproduzenten Günter Rohrbach vergibt die Günter-Rohrbach-Filmpreis-Stiftung in Kooperation mit der Kreisstadt Neunkirchen 2025 zum 15. Mal den Günter Rohrbach Filmpreis. Ausgezeichnet wird ein Spielfilm (Kino oder Fernsehen), der seinen thematischen Schwerpunkt im Bereich „Arbeitswelt und Gesellschaft“ hat. Dieser Hauptpreis ist mit 10.000 Euro dotiert und geht an die Regisseurin / den Regisseur. Die Jury ist jedoch frei, ihn in bestimmten Fällen auch der Produzentin / dem Produzenten zuzusprechen oder ihn zwischen den beiden Personen zu teilen.

Darüber hinaus werden weitere Preise, dotiert zwischen 2.500 und 5.000 Euro, vergeben.

Die Preisvergabe ist grundsätzlich an die persönliche Anwesenheit der jeweiligen PreisträgerInnen gebunden.

Mit der Teilnahme am Wettbewerb wird einer öffentlichen Vorführung der ausgewählten Filme zugestimmt. Der Kreisstadt Neunkirchen entstehen hierbei keinerlei Mietkosten bzw. Leihgebühren. Die Kreisstadt Neunkirchen erhält zudem das Recht, die eingereichten Filme zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal zu zeigen.

2. Filmauswahl

In die Auswahl um die Nominierung für den Günter Rohrbach Filmpreis werden sowohl Kino- als auch Fernsehspielfilme einbezogen. Sie müssen eine Länge von mindestens 80 Minuten haben. Es können nur Filme berücksichtigt werden, die zwischen dem 01.11.2024 und dem 31.10.2025 gestartet, erstmals ausgestrahlt wurden oder ihre Premiere auf einem der A-Festivals gefeiert haben.

3. Anmeldung

Die Anmeldung der Filme muss bis zum 01.08.2025 bei der Kreisstadt Neunkirchen erfolgen. Es ist das entsprechende Online-Formular auf der Website www.guenter-rohrbach-filmpreis.de zu verwenden. Für die Vorauswahl wird ein Sichtungs- oder ein Download-Link bis zum o.g. Termin zur Verfügung gestellt. Zur Sichtung sind auch Rohschnitt-Versionen zugelassen.

4. Vorjury und Jury

Die unabhängige Vorjury wählt aus den eingesandten Filmen acht Filme aus, die der Jury vorgelegt werden. Diese bestimmt dann die Finalistenfilme, die um den Günter Rohrbach Filmpreis konkurrieren. Die Jury besteht aus unabhängigen Sachverständigen, die von der Kreisstadt Neunkirchen und der Günter Rohrbach Filmpreis Stiftung bestimmt werden.

5. Archiv-Kopie

Eine Kopie des preisgekrönten Films geht in das Eigentum der Kreisstadt Neunkirchen über. Die Stadt verpflichtet sich, diese Kopie ausschließlich für eigene und Archivzwecke zu verwenden.

6. Ausnahmeregelung

Der Veranstalter hat gemeinsam mit dem Ausrichter das Recht, alle in den Richtlinien nicht vorgesehenen Fälle zu regeln und Ausnahmen in besonderen und begründeten Fällen zu gestatten. Dieses Recht steht auch dem Juryvorsitzenden in Absprache mit dem Veranstalter und dem Ausrichter zu.